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Implementierung MaRisk-Compliance

Der richtige Schutz vor der Regulierungsflut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29. Juni 2023 die 7. MaRisk-Novelle (Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken) veröffentlicht.

Vorrangiges Ziel der siebten Novellierung der MaRisk ist es, die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und Überwachung umzusetzen. Dies hatte die BaFin mit ihrer Compliance-Erklärung gegenüber der EBA bereits angekündigt. Darüber hinaus greift die Novellierung Erkenntnisse aus der Prüfungspraxis zu Immobilieneigengeschäften der Institute auf.

Erstmals werden zudem – in Anlehnung an das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken – Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken aufgenommen. Neu sind außerdem grundlegende Regelungen, die Institute bei der Verwendung von Modellen einzuhalten haben.

Welche Aufgaben ergeben sich hieraus für den MaRisk-Compliance-Beauftragten und in welchen Prozessen muss er involviert sein?

 

Unser Vorgehen

 

 

Unsere Kompetenz

Wir analysieren Ihre unternehmensspezifische Aufbaustruktur und arbeiten eine Anforderungsanalyse für Ihren Beauftragten aus. Wir geben Ihrem Mitarbeiter zusätzlich die notwendigen Arbeitsmittel an die Hand und unterstützen ihn bei der Implementierung. Ganz nach dem Motto: Wir kümmern uns um die Umsetzung.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören beispielsweise:

  • Aufbau der Organisationsstruktur
  • Konzipierung / Erstellung / Aktualisierung einer bankindividuellen Gefährdungsanalyse
  • Aufbau eines rechtlichen Monitorings und Integration des Prozesses
  • Aufbau eines risikobasierenden Jahresüberwachungsplans
  • Planung von Kontrollen / Unterstützung Berichterstellung
  • Durchführung von Kontrollen und Unterstützung bei der Bewertung sowie der Maßnahmenverfolgung
  • Implementierung / Weiterentwicklung von Compliancestrukturen und -prozessen
  • Hinwirkung und Unterstützung auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben
  • Aufbau eines Internen Kontrollsystems (IKS)
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Erstellung / Aktualisierung von Arbeitsanweisungen
  • Erstellung Jahresbericht

Katja Löhndorf

Managing Partner

Ihre Ansprechpartnerin