„Kenne deinen Kunden!“ – Schon lange kein Spruch mehr, der nur von Marketing- und Vertriebsgurus gepredigt wird, sondern mittlerweile eine etablierte Pflichtaufgabe im Finanzsektor. Doch kennen Sie Ihre Kunden auch wirklich gut genug?
Das “Know-Your-Customer“-Prinzip, kurz KYC, bezeichnet die verpflichtende Identitäts- und Legitimationsprüfung von Neu- und Bestandskunden u.a. durch Finanzdienstleister. Grundlage bildet die dritte Geldwäscherichtlinie der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auf nationaler Ebene wird diese Richtlinie in Deutschland durch das Geldwäschegesetz (GwG) umgesetzt. Diesem Gesetz entsprechend definiert KYC einzuhaltende Mindeststandards bei der Überprüfung von Risiken in Geschäftsbeziehungen mit Neu- und Bestandskunden. Als Finanzinstitut ist es Ihre Pflicht und Verantwortung, den erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen nachzukommen.
Ihre KYC-Herausforderung ist unsere Kompetenz
Als Unternehmensberatung mit fundierter Expertise im Finanzsektor, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Sie bei einer effizienten und erfolgreichen Umsetzung von KYC, z.B. mit effizienter Automation, zu unterstützen. Da die Anforderungen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität stetig steigen, wird die Einhaltung von KYC-Vorgaben immer bedeutender und gleichzeitig komplexer. Dies stellt Finanzinstitute vor eine zeit- und arbeitsintensive Aufgabe, die einen enormen Personalaufwand erfordert. Das Einhalten der KYC-Standards ist zudem bei Weitem nicht als reine Formalie anzusehen. Verfehlungen bei Kundenüberprüfungen werden strikt geahndet. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben werden mit empfindlichen Geldstrafen belegt.
Daher lohnt es sich für Sie, externe Expertise einzuholen, um diese Herausforderung bestmöglich – mit technischer Unterstützung – zu bewältigen. Basis unsere Unterstützung ist eine tiefgreifende Analyse Ihrer bestehenden Abläufe und Rahmenbedingungen. Passend dazu entwickeln wir für Sie einen in sich geschlossenen und ressourcenschonenden KYC-Prozess, der Ihren individuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen gerecht wird. Über den gesamten Einführungszeitraum können Sie sich dabei auf unsere vollumfängliche Unterstützung verlassen.
Sorgfaltspflichten gem. §10 GWG
- Identifikation von Vertragspartnern
- Abklärung der wirtschaftlichen Backgrounds
- Erfassung von Besitzverhältnissen
- Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigten
- Klärung eines möglichen PeP-Status
Regulatorischer Dschungel und anspruchsvolle Umsetzung
Als End-to-End Prozessexperten ist es unser Anspruch, Ihnen die möglichen Wege zur Prozessoptimierung transparent und verständlich aufzuweisen. Im Dialog mit Ihnen ermitteln wir gemeinsam, inwiefern modernste Ansätze der Prozessautomatisierung Ihren KYC-Prozess optimieren können. Unser Ziel ist, dass Sie KYC-Prozesse innerhalb weniger Minuten anforderungsgerecht durchführen können, dabei Ihr Personal entlastet wird und der Fokus auf das Tagesgeschäft gerichtet ist. Neben der Einführung von effizienten Best Practice Lösungen legen wir ebenfalls großen Wert darauf, KYC für Sie anpassbar zu gestalten, um auch in kommenden Jahren möglichen Änderungen der Sorgfaltspflichten gerecht werden zu können. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und der leidenschaftlichen Beratung unserer Consultants. Uns ist es eine Freude, Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen. Ihre Herausforderung, ist unsere Kompetenz.