Suche:

Blog

Mehr Schutz für Hinweisgeber

Wer in einem Unternehmen oder einer Behörde Missstände aufdeckt, soll künftig besser geschützt sein. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll sicherstellen, dass sogenannte “Whistleblower”, also Hinweisgeber, Rechtsverstöße, verfassungsfeindliche Äußerungen oder andere Delikte offenlegen können, ohne im Nachgang Repressalien zu erleiden. 

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände häufig als erste wahr. Doch dann stehen sie vor zwei Problemen: Sie wissen nicht an welche Stelle sie sich mit ihren Informationen wenden können und sie befürchten Konsequenzen. Bereits im Dezember 2019 hat die EU eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern erlassen. Diese soll nun, mit deutlicher Fristüberschreitung, in nationales Recht umgesetzt werden. Im Juli 2022 hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Nach erfolgreichem Beschluss des Bundesrates könnte das Gesetz im Mai 2023 in Deutschland in Kraft treten. 

 

Hinweisgebersystem: Pflicht für Unternehmen   

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit einer Belegschaft ab 50 Mitarbeitern verpflichtet sind, ein internes Hinweisgeberverfahren sicherzustellen. Das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass sich ihre Beschäftigten anonym an Meldestellen wenden können, dass die angezeigten Informationen geprüft werden und entsprechende Maßnahmen vorgenommen werden. Für Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitskräften gelten die gesetzlichen Vorgaben sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes. Unternehmen mit 50 bis 249 Angestellten haben die Vorgaben ab Dezember 2023 umzusetzen. Im öffentlichen Sektor fallen staatliche Stellen ab 50 Mitarbeitern sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern unter das Gesetz. 

Der Aufbau eines Hinweisgebersystems kann durch unterschiedliche Meldekanäle erfolgen. Darunter fallen Briefkästen, sprachbasierte Systeme wie zum Beispiel Telefonhotlines, interne oder externe Ombudsleute, digitale Hinweisgebersysteme oder kombinierte Systeme zur sicheren Kommunikation von Missständen. Parallel zu den internen Meldestellen der Unternehmen werden ebenfalls Anlaufstellen für Whistleblower beim Bund sowie den Ländern geschaffen. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.