„Kenne deinen Kunden!“ – Schon lange kein Spruch mehr, der nur von Marketing- und Vertriebsgurus gepredigt wird, sondern mittlerweile eine etablierte Pflichtaufgabe im Finanzsektor. Doch kennen Sie Ihre Kunden auch wirklich gut genug?
Das “Know-Your-Customer“-Prinzip, kurz KYC, bezeichnet die verpflichtende Identitäts- und Legitimationsprüfung von Neu- und Bestandskunden u.a. durch Finanzdienstleister. Grundlage bildet die dritte Geldwäscherichtlinie der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auf nationaler Ebene wird diese Richtlinie in Deutschland durch das Geldwäschegesetz (GwG) umgesetzt. Diesem Gesetz entsprechend definiert KYC einzuhaltende Mindeststandards bei der Überprüfung von Risiken in Geschäftsbeziehungen mit Neu- und Bestandskunden. Als Finanzinstitut ist es Ihre Pflicht und Verantwortung, den erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen nachzukommen.
Sorgfaltspflichten gem. §10 GWG
- Identifikation von Vertragspartnern
- Abklärung der wirtschaftlichen Backgrounds
- Erfassung von Besitzverhältnissen
- Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigten
- Klärung eines möglichen PeP-Status
Ihre KYC-Herausforderung ist unsere Kompetenz
Als Unternehmensberatung mit fundierter Expertise im Finanzsektor, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Sie bei einer effizienten und erfolgreichen Umsetzung von KYC, z.B. mit effizienter Automation, zu unterstützen. Unser Ziel ist, dass Sie KYC-Prozesse innerhalb weniger Minuten anforderungsgerecht durchführen können, dabei Ihr Personal entlastet wird und der Fokus auf das Tagesgeschäft gerichtet ist. Neben der Einführung von effizienten Best Practice Lösungen legen wir ebenfalls großen Wert darauf, KYC für Sie anpassbar zu gestalten, um auch in kommenden Jahren möglichen Änderungen der Sorgfaltspflichten gerecht werden zu können. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und der leidenschaftlichen Beratung unserer Consultants. Uns ist es eine Freude, Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen.