Suche:

Blog

Wir beraten Sie, wie Sie die neuen Cybersicherheitsvorgaben der neuen EU-Richtlinie NIS-2 meistern und begleiten Sie bei der Umsetzung.

Ab Oktober 2024 wird die neue EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) verbindlich. Bereits am 27.12.2022 wurde die EU-Richtlinie im Amtsblatt L333 der Europäischen Union veröffentlicht. Unternehmen, die betroffen sind, müssen strengere Anforderungen an die Cybersicherheit erfüllen. Handeln Sie daher jetzt, um Bußgelder und hohe Kosten zu vermeiden! Wir zeigen Ihnen, wie Sie die neuen Cybersicherheitsvorgaben durch NIS-2 meistern und begleiten Sie bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

 

Was bringt NIS-2?

Die NIS-2-Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der EU umfassend zu stärken. Dazu verpflichtet sie Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in kritischen Sektoren, ein hohes Maß an IT-Sicherheit zu gewährleisten.

 

Die Umsetzung von NIS-2 in Deutschland

Die Umsetzung von NIS-2 in Deutschland erfolgt durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG). Das Gesetz liegt aktuell als Regierungsentwurf vor und muss bis Oktober 2024 die Gesetzgebung auf Bundesebene durchlaufen.

Doch betreffende Unternehmen sollten nicht zögern, sondern die Umsetzung der Anforderungen sofort angehen. Denn ab Oktober 2024 müssen Unternehmen mit min. 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von min. 10 Millionen Euro sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) die erweiterten Sicherheitsanforderungen erfüllen.

 

Welche Unternehmen müssen handeln?

NIS-2 betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen, darunter:

  • Sektoren der kritischen Infrastruktur (KRITIS): Energie, Verkehr, Forschung, Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, digitale Infrastruktur, IKT-Dienstleistung, Gesundheitswesen, Finanzwesen, öffentliche Verwaltung und Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
  • Unternehmen mit hohem Nutzerpotenzial: Post- und Kurierdienste, Online-Marktplätze und Cloud-Computing-Anbieter.

 

So erfüllen Sie die NIS-2-Anforderungen

  1. Risikomanagement: Etablieren Sie ein systematisches Risikomanagement für Cybersicherheit in Ihrem Unternehmen.
  2. Meldepflichten: Implementieren Sie Prozesse zur Meldung von Cybersicherheitsvorfällen an die zuständigen Behörden.
  3. Sicherheitsmaßnahmen: Setzen Sie technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer Systeme und Daten um.
  4. Lieferantenmanagement: Bewerten und managen Sie die Cybersicherheitsrisiken Ihrer Lieferanten.

 

Unterstützung durch Experten

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Die Experten der MLU Matthias Leimpek Unternehmensberatung unterstützten Sie kompetent bei der fristgerechten und rechtskonformen Umsetzung.

Unsere Expertise:

  • IT-Sicherheit: Wir beraten Sie umfassend zu allen Aspekten der Cybersicherheit.
  • Risikomanagement: Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Cybersicherheitsrisiken.
  • Prozessmanagement: Wir helfen Ihnen bei der Implementierung der erforderlichen Prozesse und stellen sicher, dass diese effizient in der bestehenden Prozesslandschaft Ihres Unternehmens verankert werden.

Gemeinsam stark gegen Cyberangriffe

Mit der MLU Matthias Leimpek Unternehmensberatung als Partner meistern Sie die NIS-2-Herausforderung und schützen Ihr Unternehmen effektiv vor Cyberbedrohungen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung.