Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird im vierten Quartal 2022 die siebte Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlichen. Die Novelle wird insbesondere die Leitlinien der European Banking Authority (EBA) zur Kreditvergabe und -überwachung umsetzen.
Inhaltlich werden weiterhin folgende Punkte erwartet:
- Direktinvestitionen in Immobilien
- Spezialfonds
- Geschäftsmodellanalyse
- Handel im Homeoffice
Außerdem sollten sich Adressaten darauf einstellen, dass die MaRisk künftig schlanker werden – leider nicht aus der inhaltlichen Perspektive. Aufgrund immer häufiger erscheinender und zu implementierender europäischer Vorgaben sollen hinzukommend mehr Verweise und weniger direkte Zitate in die Mindestanforderungen inkorporiert werden. Für die Anwender dürfte dies mit vermehrtem Nachschlagen und damit höherem Aufwand verbunden sein.
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Wie bereits in der Vergangenheit, wird die Umsetzung auch der im Q4/2022 anvisierten 7. MaRisk-Novelle kleine, aber auch große Institute wieder unter immensen Druck setzen:
Welche Aufgaben ergeben sich hieraus für den MaRisk-Compliance-Beauftragten und in welchen Prozessen muss er involviert sein?
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